Steuern für ausländische Eigentümer eines Zweitwohnsitzes in Frankreich

Der Kauf eines Zweitwohnsitzes in Frankreich ist für viele ausländische Käufer ein Traum – neben dem Erwerb selbst sollten Eigentümer jedoch die wichtigsten laufenden Steuern kennen, die für Immobilien in Frankreich anfallen. Besonders relevant sind taxe foncière, taxe d’habitation sowie – bei höherem Immobilienvermögen – die Vermögenssteuer IFI.


1. Taxe foncière – die jährliche Grundsteuer für Eigentümer

Die taxe foncière ist eine der wichtigsten laufenden Kosten für Immobilienbesitzer in Frankreich. Was Sie wissen sollten:


  • Sie wird jährlich vom Eigentümer gezahlt – unabhängig vom Wohnsitz. Genauer: Es zahlt der Eigentümer, der am 1. Januar des betreffenden Jahres Besitzer der Immobilie ist. Im Jahr des Kaufes wird die Steur vom Notar pro-rata aufgeteilt zwischen Verkäufer und Käufer.
  • Den Steuerbescheid erhalten Sie jedes Jahr im Oktober, er wird üblicherweise an Ihren Hauptwohnsitz versendet.
  • Die Höhe hängt von der Gemeinde und dem Katasterwert (valeur locative cadastrale) ab.
  • Die Steuer variiert stark je nach Region und kann besonders in touristischen Gebieten höher ausfallen.

2. Taxe d’habitation - Wohnsteuer für Zweitwohnsitze

Während die taxe d’habitation für Hauptwohnsitze in 2023 abgeschafft wurde, gilt sie weiterhin voll für Zweitwohnsitze – und betrifft damit nahezu alle internationalen Käufer. Wichtige Punkte:


  • Die Steuer wird vom Nutzer der Immobilie am 1. Januar erhoben – bei Zweitwohnsitzen also in der Regel vom Eigentümer selbst.
  • Grundlage ist ebenfalls der Katasterwert, den die Finanzverwaltung festlegt plus Aufschläge der Gemeinden in beliebten Regionen
  • Während die Taxe foncière beim Kauf mitgeteilt wird, erfahren Sie die tatsächliche Höhe der taxe d'habitation erst mit dem ersten Bescheid, vor Allem wenn Sie ein Objekt kaufen, welches davor als Hauptwohnsitz genutzt wurde.

3. IFI – Immobilienvermögensteuer ab 1,3 Mio. € Netto-Immobilienwert

Die Impôt sur la Fortune Immobilière (IFI) betrifft nur Eigentümer mit höherem Immobilienvermögen. Die wichtigsten Fakten:


  • Gilt ab einem Netto-Immobilienvermögen über 1.300.000 €.
  • Es zählt nur Immobilienvermögen, z. B. Häuser, Wohnungen oder Beteiligungen an Immobiliengesellschaften.
  • Hypotheken und Darlehen können abgezogen werden.
  • Die Steuer ist progressiv und beginnt bei einem effektiven Einstiegssatz von rund 0,5 %.
  • Auch Nicht-Residenten müssen IFI zahlen, wenn ihr französisches Immobilienvermögen die Schwelle überschreitet.

IFI – Beispielberechnung für Immobilienvermögen

Netto-Immobilienwert IFI-pflichtig? Berechnung Ergebnis (ca.) jährliche IFI
1.000.000 € Nein (unter 1,3 Mio.) 200.000 € × 0,50 % 1.000 €, oft de facto keine IFI
1.300.000 € Ja 500.000 € × 0,50 % = 2.500 € ca. 0-500€ durch „Décote“ wird Steuer fast auf 0 reduziert
1.500.000 € Ja 500.000 € × 0,50 % = 2.500 € ca. 3.900 €
200.000 € × 0,70 % = 1.400 €
2.000.000 € Ja 500.000 € × 0,50 % = 2.500 € ca. 7.400 €
700.000 € × 0,70 % = 4.900 €
3.000.000 € Ja 500.000 € × 0,50 % = 2.500 € ca. 15.690 €
1.270.000 € × 0,70 % = 8.890 €
430.000 € × 1,00 % = 4.300 €
4.000.000 € Ja 500.000 € × 0,50 % = 2.500 € ca. 25.690 €
1.270.000 € × 0,70 % = 8.890 €
1.430.000 € × 1,00 % = 14.300 €

Hinweise:

  • Ab 1,3 Mio. € fällt IFI grundsätzlich an, ABER die „Décote“ (Rabattregel) reduziert die Steuer nahezu auf 0, wenn man sich knapp über der Schwelle befindet.
  • Ab ca. 1,4 Mio. € greift die IFI ohne Abschlag voll.
  • Alle Schulden, die direkt mit der Immobilie zusammenhängen (Hypothek), senken die Bemessungsgrundlage.


Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Die dargestellten Berechnungen ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Wir sind keine Steuerberater, unterstützen Sie jedoch gerne dabei, Kontakt zu qualifizierten französischen oder internationalen Steuerexperten herzustellen.